Impressum
zahnaufhellung-heilbronn.de
Lilienstr.3, 74613 Oehringen
info@dominikablock.com
+ 49 (0) 177 - 93 66 4 77
Betriebsinhaber: Dominika Block
Betriebsnummer Handwerkskammer Heilbronn- Franken 48547
Betreiber der Seite: Dominika Block
AGB
Allgemein:
zahnaufhellung-heilbronn.de
ist keine Zahnarztpraxis und kein
Dentallabor. Ich erbringe keinerlei zahnmedizinische, allgemeinärztliche
oder dentaltechnische Leistungen. Für die Entfernung von Zahnstein oder
Feststellung/Behandlung von Zahnkrankheiten wenden Sie sich bitte an
den Zahnarzt Ihres Vertrauens. Ebenso führe ich keine zahnärztliche
Beratung oder Entscheidungshilfe durch.
Diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch Ausfüllen und
Unterzeichnung des für die jeweiligen Behandlung bestimmten
Kunden-Fragebogen verbindlich akzeptiert.
Die im Prospekt, wie die auf
der Homepage enthalten Angebote und Preise, sowie Produktbeschreibungen,
Abbildungen oder Zeichnungen sind freibleibend. Dies gilt insbesondere
für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen
Fortschritt dienen.
2. Zahlungsbedingungen:
Die Bezahlung laut aktueller Preisliste sind nach Vertragsabschluss in bar zu entrichten.
Es
können Gutscheine erworben werden. Bei Gutscheinen erfolgt eine
Vorauszahlung, dabei gelten die zeitlich geltenden Preise, eine
Preiserhöhung oder Preissenkung hat keine Gültigkeit. Die Gültigkeit von
Gutscheinen zeitlich begrenzt. Gutscheine werden nicht
ausbezahlt, auch keinen Differenzbetrag.
Bei nicht Erscheinen zum Behandlungstermin ohne vorherige Absage wird eine 100% ige Stornogebühr berechnet.
3. Gewährleistung
Angaben über die zu erwartenden Aufhellungsgrades sind aufgrund der individuellen Charakteristik und des darauf resultierenden, nicht immer mit absoluter Präzision vorbestimmbaren Behandlungsergebnisses lediglich als unverbindliche Anhaltspunkte bzw. Behandlungsziele zu sehen. Ein selbst gewünschter Aufhellungsgrad kann nicht garantiert werden. Das Nichterreichen des vom Kunden
gewünschten Aufhellungsgrad ist kein Reklamations- Minderungsgrund,
sofern sich nach Abschluss der Behandlung keine mit bloßem Auge
deutliche Aufhellung zu erkennen ist. Eine Aufhellung lässt sich mit
Hilfe einer Farbskala Vorher/Nachher feststellen. Im Falle einer
Reklamation ist der Kunde für den Nachweis einer geringeren
Aufhellungsergebnisses beweis- und dokumentationspflichtig. Die
Haltbarkeit ist hauptsächlich abhängig von
Zahnbau, Zahnpflege und Konsumverhalten (Tabak-, Tee-, Rotweingenuss,
etc.)., damit entzieht sich größtenteils der Einfluss von
zahnaufhellung-heilbronn.de und kann daher grundsätzlich nicht für eine
bestimmte Zeit eine
Garantie gewähren.
4. Haftungsausschuss:
Eine erfolgreiche schmerz- und risikofreie Zahnweisung ist nur
möglich bei Personen, die keine behandlungsbedürftigen Zahn- oder
Zahnfleischschäden aufweisen. Da mein Studio keine Zahnarztpraxis ist,
darf ich dies gemäß Zahnheilkundegesetz weder feststellen, noch
behandeln. Ich empfehle daher in jedem Fall, besonders aber bei
zweifelhafter Zahngesundheit, überempfindliche oder gar schmerzenden
Zähnen oder Zahnfleisch, vor der Behandlung einen Zahnarzt zu
konsultieren und bestehende Probleme erst vollständig beseitigen lassen.
Personen mit Allergie, insbesondere jene mit bekannter
Überempfindlichkeit auf Licht (z.B. bei Urticaria solaris oder
erythropoetischer Protopoephrie) Peroxyde, Harnstoff (Urea) oder Latex,
sowie Personen, deren Alter und Gesundheitszustand eine Behandlung
dieser Art und Länge nicht zulässt, sollten sich vor der Behandlung von
ihrem Arzt untersuchen und im Hinblick auf unsere Behandlung beraten
lassen.
Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten nach gesetzlichen Vorschriften zwingend gehaftet wird.
Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
in der Höhe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Hinsichtlich
Behandlungsfehlern besteht in diesem Rahmen eine Haftung nur, soweit sie
ein Abweichen vom Standard darstellt und entsprechend der
Rechtsprechung zur Arzthaftung nach den Regeln der ärztlichen Kunst die
erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, die in diesem
Berufskreis zu erwarten wäre.
Zahnärztliche Behandlungen sollten
frühestens zwei Wochen nach der Zahnaufhellung begonnen und zahnfarbene
Füllungen sowie Kronen nicht oder nur provisorisch angefertigt werden,
da deren Anbringung in dieser Zeit möglicherweise eine verringerte
Haftung an den geweißten Zähnen zur Folge hat.
Leichte bis starke,
24-48 Stunden nach der Behandlung auftretende Irritation bzw.
Temperaturempfindlichkeiten der Zähne können vereinzelt auftreten.
5. Sonstiges
Alle Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von zahnaufhellung-heilbronn.de . Gerichtsstand, sofern nicht anders vereinbart ist Heilbronn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.